Erklärung zur Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit per Gesetz ab Juni 2025.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Opens a new tab / Öffnet einen neuen Tab verpflichtet Unternehmen ab Juni 2025 dazu, Webseiten barrierefrei (accessible) anzubieten. Aktuell sind 95% der Webseiten nicht barrierefrei.

Quick-Check: Betroffen vom Gesetz?

Sind ihre Webseiten barrierefrei?

Mit der A11YPLAN Prüfung und dem Maßnahmenplan erfüllen Sie die gesetzlichen Pflichten.

  • Rechtliche Risiken und teure Fehler vermeiden

  • Internationale und deutsche Gesetze einhalten

  • Schnell alle Webseiten automatisiert prüfen

  • Unkompliziert notwendige Maßnahmen umsetzen

  • Teilbarer Nachweis für Behördenanfragen

Benutzeroberflächen von "A11YPLAN" mit Prüfbericht, welcher die Bestehensquote, den Verstößen und erfüllten Anforderungen anzeigt. Sowie der Maßnahmenplan, der das Festlegen von Richtlinien, die Erklärung zur Barrierefreiheit, die Prüfung und einen Nachweisreport umfasst.
Unsere Kunden haben mit A11YPLAN bereits:
30.046 Seiten geprüft
232.858 Verstöße gefunden

A11YPLAN Prüfung.
Automatisiert Webseiten auf Verstöße prüfen.

Der erste Schritt auf dem Weg zu 100 % Barrierefreiheit ist die Überprüfung aller Webseiten. Mit unserer automatisierten Prüfung können Sie ganz einfach alle Webseiten prüfen und erhalten einen Prüfbericht. Unser Aktionsplan begleitet Sie dann bei der Umsetzung.

Benutzeroberfläche vom "A11YPLAN" Prüfbericht, welcher die Bestehensquote, den Verstößen und erfüllten Anforderungen anzeigt.
Option Basic
Bis zu 100 Seiten
249€
 / netto einmalig
  • Einmalige automatisierte Prüfung auf WCAG 2.2 Kriterien und Best Practices

  • Teilbarer Prüfbericht

Option Erweitert
Bis 500 Seiten
490€
 / netto monatlich
  • Mehrfache automatisierte Prüfungen auf WCAG Kriterien und Best Practices

  • Teilbarer Prüfbericht

  • Prüfung von nicht öffentlichen Seiten mit Authentifizierung

Option Pro
Bis zu 50.000 Seiten
ab 9.950€
 / netto jährlich
  • Mehrfache automatisierte Prüfung auf WCAG Kriterien und Best Practices

  • Unlimitierte Domains

  • Teilbare Prüfberichte

  • Prüfung von nicht öffentlichen Seiten mit Authentifizierung

  • Prüfung von User Journeys, z.b. Checkout

A11YPLAN Maßnahmenplan.
Schritt-für-Schritt Anleitung mit teilbarem Maßnahmenreport.

Mit Videoanleitungen und fertigen Vorlagen können Sie alle gesetzlich geforderten Maßnahmen schnell und unkompliziert umsetzen. Der teilbare Maßnahmenreport dient bei Behördenanfragen als Nachweis.

4.950€
 / netto jährlich
  • Inklusive A11YPLAN Prüfung Option Basic

  • Teilbarer Maßnahmenreport für 1 Jahr

Benutzeroberfläche von "A11YPLAN" Maßnahmenplan, der das Festlegen von Richtlinien, die Erklärung zur Barrierefreiheit, die Prüfung und einen Nachweisreport umfasst.

Made in Germany.
A11YPLAN bietet Sicherheit und Genauigkeit auf höchstem Niveau.

Mit Servern in Deutschland, der weltweit am weitesten verbreiteten Engine zum automatisierten Prüfen und Maßnahmen, die auf die gesetzlichen Anforderungen zugeschnitten sind, bieten wir ein Höchstmaß an Sicherheit und Sorgfalt für unsere Kunden.

Grafik mit einer Reihe von blauen Schaltflächen, jede mit einem weißen Häkchen versehen, die verschiedene Zugänglichkeitsstandards und -gesetze wie EAA, BFSG, BGG, EN301549, BITV 2.0, WCAG 2.1, Abschnitt 508, ADA und ACA auflisten.

Fragen & Antworten

Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet deutsche Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 Webseiten im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei zu erbringen.
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die Dienstleistungen oder Webseiten mit Vertragsabschlüssen für Verbraucher anbieten und keine Kleinstunternehmen sind.

Welche Pflichten fordert das Gesetz?

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, muss die Webseite für die Dienstleistung barrierefrei gestaltet und umgesetzt sein. D.h. alle Informationen und Funktionen müssen ohne technische oder persönliche Einschränkungen der Nutzer zugänglich sein.
Darüber hinaus muss eine Erklärung auf der Seite veröffentlicht werden, welche Standards wie eingehalten und Kontaktmöglichkeiten veröffentlicht werden. Außerdem muss eine kontinuierliche Prüfung auf Anfrage von Überwachungsbehörden nachgewiesen werden können.
Die A11YPLAN Prüfung und der Maßnahmenplan helfen dabei, die notwendigen Maßnahmen Schritt-für-Schritt umzusetzen und somit die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Kann A11YPLAN meine Website automatisiert barrierefrei machen?

Nein, A11YPLAN ist kein Tool oder Service, der Ihre Webseite ohne eigene Anpassungen barrierefrei machen kann. Allerdings hilft A11YPLAN mit der automatisierten Prüfung technische und inhaltliche Fehler im Aufbau der Webseite aufzuzeigen, die dann von Entwicklern behoben werden können.
Außerdem zeigt der Maßnahmenplan auf, welche zusätzlichen Dokumentationen notwendig sind und wie man diese mit fertigen Vorlagen einfach erstellen und richtig in die Webseite einbinden kann.

Wie überprüft A11YPLAN meine Webseite?

Wir prüfen automatisiert auf die in den Gesetzen angegebenen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die Anforderungen werden in Konformitätsstufen von A (niedrig) bis AAA (hoch) eingeteilt. Aktuell wird als Mindestanforderung die WCAG Version 2.1 mit Stufe AA gefordert und von A11YPLAN geprüft.
Allerdings haben wir bereits die Möglichkeit nach Wunsch auch auf die Version 2.2 und in anderen Stufen zu prüfen. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit Best-Practices einzuschließen, die zu einer Verbesserung der Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus vorschlagen.

Sammelt die A11YPLAN Prüfung Daten von meiner Website?

Nein, die A11YPLAN Prüfung untersucht den öffentlich zugänglichen Quellcode Ihrer Website, ohne weitere Daten aus internen Datenbanken oder Datenquellen zu sammeln. Für den Prüfbericht werden ausschließlich die Ausschnitte im Quellcode aufgelistet, die ein Problem mit Anforderungen an die Barrierefreiheit beinhalten.
Je nach gebuchter Option werden die Prüfberichtet mit den Ausschnitten für 30, 90 Tage oder ein Jahr gespeichert und können über eine private URL abgerufen werden. Dieser Prüfbericht kann jederzeit eigenständig gelöscht werden.